Ersttermin:

Im Rahmen des Ersttermins erfolgt eine ausführliche Erstanamnese sowie die Erarbeitung eines auf Sie individuell abgestimmten Therapieplans. Bitte planen Sie hierfür circa 2 Stunden ein.

Für den Ersttermin (Anamnese sowie Erstellung eines individuellen Therapieplans) erlaube ich mir 120,00 Euro zu berechnen.

Bitte füllen Sie vor dem Erstgespräch den vorbereiteten Anamnesebogen aus. Den Anamnesebogen erhalten Sie direkt nach unserer ersten telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme.  Ich sende Ihnen diesen zu.

Bitte lassen Sie mir den von Ihnen ausgefüllten Anamnesebogen vorab per E-Mail zukommen: info@naturheilpraxis-kolibri.de

Der Stundensatz beträgt 75,00 Euro (1 Stunde).

Alle darüberhinausgehend angebrochenen Arbeitsstunden werden in Arbeitseinheiten (15 Minuten) anteilig abgerechnet.

Die Vereinbarung des festgelegten Honorars sowie aller weiteren Kosten & für Sie notwendigen Informationen erfolgt im Rahmen des Behandlungsvertrags. Sie erhalten den Behandlungsvertrag im Rahmen des Ersttermin ausgehändigt.

Sie als Patient sind einzigartig und individuell: abhängig von der vorliegenden Symptomatik und des festgelegten Behandlungsschemas werden zusätzlich individuelle Zeitfenster festgelegt, in denen wir neue Termine zur Beurteilung Ihres Gesundheitsverlaufs vereinbaren.

Bei Erstellung der Rechnung findet die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) keine Anwendung. Diese wird nicht berücksichtigt.

Nach Abschluss jedes Behandlungstermins erhalten Sie eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist vor Ort in bar zu entrichten.

Wissenswertes: Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkasse oder privater Zusatzversicherung

Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten beim Heilpraktiker in der Regel nicht.

  • Zusatzversicherung: Sie haben eine Zusatzversicherung? Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über mögliche Kostendeckungen seitens Ihrer Versicherung.
  • Sie sind Mitglied einer privaten Krankenversicherung, privat zusatzversichert und/oder beihilfeberechtigt? Abhängig von dem gewählten Tarif ist eine vollständige oder teilweise Erstattung der Heilpraktikerkosten gegenüber Ihrer Versicherung möglich. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich eigenverantwortlich direkt bei Ihrer Versicherung.
  • Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: die entstandenen Heilpraktikerkosten bleiben von dem Resultat des Erstattungsverfahrens vollkommen unberührt. Diese haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Honorarabrechnung.
  • Der Patient hat die vereinbarten Honorargebühren unabhängig von möglichen Erstattungsleistungen in voller Höhe vorab zu begleichen.

Außergewöhnliche Belastungen:

Gesetzlich versicherte Patienten haben nach § 33 EstG die Möglichkeit, Heilpraktikerleistungen im Rahmen der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend zu machen.

Ausfallhonorar:

Sie können einen Termin nicht wahrnehmen?

Bitte sagen Sie diesen frühestmöglich oder spätestens 24 Stunden vorher schriftlich (per E-Mail) oder telefonisch ab. Bei Nichtantreffen oder Nichtabsagen behalte ich mir vor, Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 75,00 Euro in Rechnung zu stellen.

Meine Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 14a UstG von der Umsatzsteuer befreit.